Die Zukunft Ihres Gebäudes ist eine Rechenaufgabe.
Wir lösen sie: im Bestand und im Neubau, für Büro, Produktion, Handel, Schule und Kommune. Bundesweit, herstellerunabhängig, zum Festpreis.

- Mehrere hundert Nichtwohngebäude betreut
- 50 % Förderung, max. 4.000 €
- Festpreis vor Beauftragung
Wir sehen, wo Ihre Energie hingeht.
Von der Zeichnung zur Messung. Wärmebild, Verbrauchsdaten und Anlagentechnik zusammen ergeben das Bild, aus dem ein Fahrplan wird, und nicht eine Vermutung.
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Dach und Dachkante
Warme Luft steht oben an. Bei ungedämmten Hallendächern entweicht hier regelmäßig der größte Einzelanteil der Heizwärme.
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Fenster und Anschlüsse
Alte Rahmen, undichte Fugen, Wärmebrücken an Stürzen und Attika, einzeln unauffällig, in Summe teuer.
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Technik im Dauerlauf
Lüftung, Druckluft und Beleuchtung laufen oft weiter, wenn niemand mehr da ist. Das sieht man erst in den Lastgängen.
Energieberatung für Ihre Branche
Jedes Nichtwohngebäude hat sein eigenes Energieprofil. Deshalb beraten wir nicht von der Stange, sondern entlang Ihrer Nutzung.
Bürogebäude
Lüftung, Kühlung und IT laufen oft rund um die Uhr. Genau da liegt das Geld, meist ohne Komfortverlust.
Mehr erfahrenEinzelhandel
Kälte, Licht und offene Türen fressen die Marge. Wir senken die Kosten, ohne dass Ihre Kunden etwas merken.
Mehr erfahrenProduktionsstätten
Druckluft, Prozesswärme, Abwärme: In Hallen liegen die größten absoluten Einsparungen. Wir finden sie.
Mehr erfahrenVeranstaltungsstätten
Große Volumina, kurze Spitzen, lange Leerlaufzeiten. Ihr Energiekonzept muss den Veranstaltungskalender kennen.
Mehr erfahrenBildungseinrichtungen
Sanierungsstau auflösen, Lernklima verbessern, Fördermittel ausschöpfen. In dieser Reihenfolge planbar.
Mehr erfahrenKindergärten
Warme Böden für die Kleinsten, bei Betriebskosten, die den Träger nicht überfordern.
Mehr erfahrenKommunale Gebäude
Rathaus, Schule, Bauhof, Feuerwehr: Struktur in den Bestand bringen, vom Portfolio bis zum Förderantrag.
Mehr erfahrenWeitere Nichtwohngebäude
Hotel, Praxis, Sporthalle, Logistik, Kirche: Wenn es kein Wohnhaus ist, sind wir zuständig.
Mehr erfahrenDas GModG ersetzt das Heizungsgesetz.
Sanierungspflichten für Bestandsgebäude ab 2030, Gebäudeautomation über 70 kW bis Ende 2029, Bedarfsausweis-Pflicht ab 2027, Heizung wieder technologieoffen: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft praktisch jedes Nichtwohngebäude. Wir sagen Ihnen in einem kostenlosen GModG-Check, was für Ihres gilt.
Vom ersten Messwert bis zur nachgewiesenen Einsparung
Ein Ansprechpartner von der ersten Messung bis zur abgenommenen Maßnahme, im Bestand wie im Neubau. Was das konkret heißt, steht unter Sanierung und Neubau; warum sich das rechnet, unter Ihre Vorteile.
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Energieberatung & -konzept
Vollständige Analyse Ihres Gebäudes nach DIN V 18599, mit priorisierten Maßnahmen und Wirtschaftlichkeitsrechnung.
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Energieaudit & ISO 50001
Normkonforme Audits nach DIN EN 16247, oder gleich das Energiemanagementsystem nach ISO 50001, mit dem die Auditpflicht entfällt.
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Sanierungsfahrplan & MEPS-Check
Schritt für Schritt zum effizienten Gebäude, und rechtzeitig unter die Sanierungspflicht-Schwellen 2030 und 2033.
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Fördermittelservice
BEG-Kredite mit Tilgungszuschuss, KFN im Neubau, Landes- und Kommunalprogramme, wir finden die richtige Kombination und beantragen sie.
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Neubau, QNG & KFN-Förderung
Effizienzstufe festlegen, Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude prüfen, Förderkredit bis 2.000 € je m² sichern, und zwar vor dem Bauantrag.
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Umsetzung & Monitoring
Ausschreibung, Angebotsprüfung, Baubegleitung und anschließendes Monitoring: Einsparungen, die bleiben.
In vier Schritten zum effizienten Gebäude
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Erstgespräch
Kostenlos und unverbindlich: Wir klären Ausgangslage, Ziele und Fördermöglichkeiten Ihres Gebäudes.
ca. 30 Minuten -
Analyse vor Ort
Wir erfassen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Verbräuche, messbasiert statt geschätzt.
1 bis 2 Termine -
Konzept & Förderung
Sie erhalten priorisierte Maßnahmen mit Kosten, Einsparung und Amortisation, plus fertige Förderanträge.
inkl. Festpreis -
Umsetzung & Erfolg
Auf Wunsch begleiten wir Ausschreibung und Umsetzung und weisen die Einsparung im Betrieb nach.
wir bleiben dran
50 %
Der Staat zahlt die Hälfte Ihrer Beratung.
Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude übernimmt 50 % des Honorars, gestaffelt nach Fläche bis höchstens 4.000 €. Auch die Sanierung selbst ist förderfähig, wir prüfen beides zusammen, damit die Reihenfolge stimmt.
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Wir stellen den Antrag
Programm auswählen, Unterlagen zusammenstellen, fristgerecht einreichen. Sie unterschreiben, mehr nicht.
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Bewilligung abwarten
Erst wenn der Zuwendungsbescheid da ist, wird beauftragt. Wer vorher beginnt, verliert den Zuschuss. Das ist der häufigste Fehler.
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Beratung läuft, Zuschuss fließt
Wir rechnen direkt gegenüber der Förderstelle ab. Ihr Eigenanteil steht vorher fest.
Fördersätze und Höchstbeträge: BAFA, Stand August 2026. Keine Rechtsberatung.
Wir verkaufen nichts von dem, was wir empfehlen.
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Unabhängig
Wir verkaufen keine Anlagen und erhalten keine Provisionen, unsere Empfehlung folgt allein Ihrer Wirtschaftlichkeit.
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Persönlich
Ein fester Ansprechpartner von der ersten Analyse bis zur umgesetzten Maßnahme, kein anonymes Portal.
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Transparent
Festpreise vor Beauftragung, nachvollziehbare Rechenwege, keine versteckten Kosten.
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Erfahren
Über ein Jahrzehnt Energieberatung für Nichtwohngebäude, vom Büro bis zur Produktionshalle.
In Paderborn zuhause, bundesweit im Einsatz
Unser Büro liegt in Paderborn. Bielefeld, Gütersloh, Detmold, Höxter und Lippstadt erreichen wir in unter einer Stunde, und in diesem Kerngebiet sind Ortstermine kurzfristig möglich. Betreut werden Nichtwohngebäude in ganz Deutschland: Die Analyse braucht wenige Termine vor Ort, alles Weitere läuft über Daten und Video.
Das sagen unsere Kunden
Die Sanierung unserer Bildungseinrichtungen hielt so manche unerwartete Überraschung für uns bereit. Die kompetente Beratung des gesamten Teams sorgte jedoch dafür, dass wir stets den Überblick behielten.
Vielen Dank für die kompetente Beratung und reibungslose Abwicklung unseres Bauvorhabens. Mit Ihrer großen Hilfe und der immer schnellen Lieferung der erforderlichen Unterlagen ist es uns gelungen, das Bauvorhaben zügig und unkompliziert abzuschließen.
Die Planung des Energieberaters zu unserem Firmengebäude war ausführlich und gut verständlich. Alle Vorschläge wurden detailliert begründet und haben uns bei der Entscheidung sehr geholfen.
Was Kunden vor dem Erstgespräch fragen
Was kostet eine Energieberatung für Nichtwohngebäude?
Der Bund übernimmt 50 % des Beratungshonorars, gedeckelt auf 850 € bis 200 m², 2.500 € bis 500 m² und 4.000 € ab 500 m² Nettogrundfläche. Daraus lässt sich die Kostenfrage genau beantworten: Bis zu einem Honorar von 1.700 €, 5.000 € beziehungsweise 8.000 € zahlen Sie exakt die Hälfte, jeder Euro darüber ist Eigenanteil. Wo Ihr Gebäude in dieser Spanne liegt, hängt an Nettogrundfläche, Zahl der Nutzungszonen nach DIN V 18599, Umfang der Anlagentechnik und Datenlage. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen Festpreis und rechnen offen vor, was nach Abzug der Förderung übrig bleibt. Nachträgliche Aufschläge gibt es bei uns nicht. Die Rechnung im Detail steht unter Förderung: Was eine Energieberatung kostet.
Welche Förderung gibt es für die Energieberatung?
Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 850 €, 2.500 € oder 4.000 € je nach Nettogrundfläche. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, gemeinnützige Träger, KMU und Nicht-KMU bis 500.000 kWh Jahresverbrauch. Ein Punkt entscheidet über alles Weitere: Der Antrag muss bewilligt sein, bevor Sie beauftragen. Wer vorher startet, verliert den Zuschuss vollständig. Die Sanierung selbst wird über die BEG und weitere Programme bezuschusst. Wir prüfen alle Töpfe und übernehmen die Antragstellung. Quelle: BAFA, Stand August 2026.
Wie läuft die Beratung ab und wie lange dauert sie?
Vom Erstgespräch bis zum fertigen Konzept vergehen je nach Gebäudegröße vier bis zwölf Wochen. Der Ablauf hat vier Schritte: kostenloses Erstgespräch zu Ausgangslage und Förderung, Analyse vor Ort mit Erfassung von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Verbräuchen, dann das priorisierte Maßnahmenkonzept mit Wirtschaftlichkeitsrechnung und fertigen Förderanträgen. Auf Wunsch begleiten wir anschließend Ausschreibung und Umsetzung und weisen die Einsparung im Betrieb nach.
Für welche Gebäude ist GREEN der richtige Partner?
Wir beraten ausschließlich Nichtwohngebäude: Büros, Einzelhandel, Produktion, Schulen, Kitas, kommunale Gebäude, Veranstaltungsstätten sowie Hotels, Praxen, Sport- und Logistikimmobilien. Wohngebäude geben wir bewusst an geeignete Kollegen ab. Diese Spezialisierung ist der Grund, warum wir die Energieprofile, Vorschriften und Förderwege dieser Gebäudetypen im Detail kennen.
Was gilt seit dem GModG 2026 für Nichtwohngebäude?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das GEG am 29. Juli 2026 abgelöst. Für Nichtwohngebäude sind fünf Punkte neu: erstmals Sanierungspflichten für die schlechtesten Bestandsgebäude (MEPS, erste Stufe 2030), Gebäudeautomation für Lüftungs- und Klimaanlagen über 70 kW bis Ende 2029, ab 2027 nur noch Bedarfsausweise, der Nullemissionsstandard für Neubauten (öffentlich ab 2028, alle ab 2030) und technologieoffene Heizungsregeln anstelle der 65-Prozent-Vorgabe. Welche dieser Pflichten Ihr Gebäude betreffen, prüfen wir und machen daraus einen wirtschaftlichen Fahrplan.
Dürfen wir jetzt wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen?
Ja, das GModG ist technologieoffen. Zwei Dinge sollten Sie vorher rechnen: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen über die Bio-Treppe steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe nutzen (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040), und der CO₂-Preis verteuert fossile Wärme über die gesamte Laufzeit weiter. Ob sich das gegenüber Wärmepumpe, Hybrid oder Wärmenetz trägt, kalkulieren wir für Ihr Gebäude durch. Wir verkaufen keine Heizungen und haben deshalb kein Interesse am Ergebnis.
Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und brauchen wir eins?
Unternehmen, die kein KMU sind, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen. Alternativ ersetzt ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 diese Pflicht. Ein gutes Audit erfüllt aber nicht nur die Vorgabe, sondern zeigt schwarz auf weiß, wo sich die nächste Investition am schnellsten rechnet. Wir führen Audits normkonform durch und liefern das Ergebnis als Investitionsfahrplan, nicht als Ordner fürs Regal.
In welchen Regionen ist GREEN tätig?
Wir beraten Nichtwohngebäude in ganz Nordrhein-Westfalen. Unser Büro sitzt in Paderborn, das Kerngebiet ist Ostwestfalen-Lippe und das Hochstift: Paderborn, Bielefeld, Gütersloh, Detmold, Höxter und Lippstadt erreichen wir in maximal einer Stunde. Ortstermine außerhalb dieses Radius sind selbstverständlich möglich, Erstgespräche führen wir auf Wunsch auch online.
Ist unser Gebäude von der Sanierungspflicht betroffen?
Das entscheidet nicht das Baujahr, sondern der berechnete Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäudewert. Ab dem 1. Januar 2030 darf er höchstens das 3,5-Fache betragen, ab dem 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-Fache. Betroffen sind zuerst die energetisch schwächsten Gebäude, nach EU-Vorgabe rund 16 Prozent bis 2030 und 26 Prozent bis 2033. Für eine schnelle Orientierung gibt es unsere Ersteinschätzung in einer Minute: fünf Angaben zu Baujahr, Hülle, Wärmeerzeuger, Lüftung und Energieausweis, daraus ein Wahrscheinlichkeitsband. Verbindlich wird es erst mit der Bilanzierung nach DIN V 18599, die wir im GModG-Check durchführen.
Beraten Sie auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen?
Ja, wir betreuen Nichtwohngebäude bundesweit. Unser Kerngebiet mit kurzfristigen Ortsterminen ist Ostwestfalen-Lippe und das Hochstift, dort sind wir innerhalb einer Stunde vor Ort. Außerhalb funktioniert die Zusammenarbeit genauso: Die Bestandsaufnahme braucht wenige Termine im Gebäude, Analyse, Konzept, Förderantrag und Abstimmung laufen über Daten und Video.
Begleiten Sie auch Neubauvorhaben?
Ja. Beim Neubau fallen die teuersten Entscheidungen vor dem Bauantrag: Effizienzstandard, Anlagenkonzept und die Frage, ob das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude angestrebt wird. Davon hängt ab, welche Förderung überhaupt erreichbar ist, beim KfW-Programm 299 bis zu 2.000 € je Quadratmeter. Wir legen den Standard fest, rechnen die Varianten durch und stellen den Antrag, der zwingend vor Baubeginn bewilligt sein muss. Ab 2028 gilt für öffentliche Neubauten der Nullemissionsstandard, ab 2030 für alle. Mehr dazu unter Neubau.
Lohnt sich Photovoltaik auf unserem Gebäude?
Bei Nichtwohngebäuden meistens deutlicher als bei Wohnhäusern, weil der Stromverbrauch tagsüber anfällt, also genau dann, wenn die Anlage liefert. Die Eigenverbrauchsquote ist damit hoch und die Rendite entsprechend besser. Wir prüfen Statik, Lastprofil und Wirtschaftlichkeit und schreiben die Anlage anschließend neutral aus. Wir verkaufen keine Module.
Wir fangen mit einem Gespräch an, nicht mit einem Angebot.
Dreißig Minuten, kostenlos: Wir schauen uns Ihre Verbrauchsdaten an und sagen Ihnen, wo bei Ihrem Gebäude das meiste Geld liegt. Ob daraus ein Auftrag wird, entscheiden Sie danach.