Die Zukunft Ihres Gebäudes ist eine Rechenaufgabe.

Wir lösen sie: im Bestand und im Neubau, für Büro, Produktion, Handel, Schule und Kommune. Bundesweit, herstellerunabhängig, zum Festpreis.

Explosionszeichnung eines Nichtwohngebäudes: Über der Bodenplatte liegt die Produktionshalle mit Werkzeugmaschinen, Förderstrecken, Absaugung und einem Druckluftring, darüber drei eingerichtete Bürogeschosse mit Serverraum, dann die Technikebene mit Lüftungsgerät, Wärmepumpen und Batteriespeicher, oben das Dach mit Photovoltaik. Links und rechts schwebt die Gebäudehülle als eigene Schale, deren Dämmebene im Schnitt grün hervorgehoben ist. Grün markiert durchgehend alles, was Energie erzeugt, verteilt oder zurückgewinnt.
  • Mehrere hundert Nichtwohngebäude betreut
  • 50 % Förderung, max. 4.000 €
  • Festpreis vor Beauftragung
300+
betreute Objekte
70 %
Energiekosten möglich
50 %
Förderung der Beratung
10+
Jahre Erfahrung mit Nichtwohngebäuden

Wir sehen, wo Ihre Energie hingeht.

Von der Zeichnung zur Messung. Wärmebild, Verbrauchsdaten und Anlagentechnik zusammen ergeben das Bild, aus dem ein Fahrplan wird, und nicht eine Vermutung.

  • Dach und Dachkante

    Warme Luft steht oben an. Bei ungedämmten Hallendächern entweicht hier regelmäßig der größte Einzelanteil der Heizwärme.

  • Fenster und Anschlüsse

    Alte Rahmen, undichte Fugen, Wärmebrücken an Stürzen und Attika, einzeln unauffällig, in Summe teuer.

  • Technik im Dauerlauf

    Lüftung, Druckluft und Beleuchtung laufen oft weiter, wenn niemand mehr da ist. Das sieht man erst in den Lastgängen.

Das GModG ersetzt das Heizungsgesetz.

Sanierungspflichten für Bestandsgebäude ab 2030, Gebäudeautomation über 70 kW bis Ende 2029, Bedarfsausweis-Pflicht ab 2027, Heizung wieder technologieoffen: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft praktisch jedes Nichtwohngebäude. Wir sagen Ihnen in einem kostenlosen GModG-Check, was für Ihres gilt.

2030 erste MEPS-Sanierungsfrist im Bestand. In Kraft seit 29. Juli 2026.

Vom ersten Messwert bis zur nachgewiesenen Einsparung

Ein Ansprechpartner von der ersten Messung bis zur abgenommenen Maßnahme, im Bestand wie im Neubau. Was das konkret heißt, steht unter Sanierung und Neubau; warum sich das rechnet, unter Ihre Vorteile.

  • Energieberatung & -konzept

    Vollständige Analyse Ihres Gebäudes nach DIN V 18599, mit priorisierten Maßnahmen und Wirtschaftlichkeitsrechnung.

  • Energieaudit & ISO 50001

    Normkonforme Audits nach DIN EN 16247, oder gleich das Energiemanagementsystem nach ISO 50001, mit dem die Auditpflicht entfällt.

  • Sanierungs­fahrplan & MEPS-Check

    Schritt für Schritt zum effizienten Gebäude, und rechtzeitig unter die Sanierungspflicht-Schwellen 2030 und 2033.

  • Fördermittelservice

    BEG-Kredite mit Tilgungszuschuss, KFN im Neubau, Landes- und Kommunalprogramme, wir finden die richtige Kombination und beantragen sie.

  • Neubau, QNG & KFN-Förderung

    Effizienzstufe festlegen, Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude prüfen, Förderkredit bis 2.000 € je m² sichern, und zwar vor dem Bauantrag.

  • Umsetzung & Monitoring

    Ausschreibung, Angebotsprüfung, Baubegleitung und anschließendes Monitoring: Einsparungen, die bleiben.

In vier Schritten zum effizienten Gebäude

  1. Erstgespräch

    Kostenlos und unverbindlich: Wir klären Ausgangslage, Ziele und Fördermöglichkeiten Ihres Gebäudes.

    ca. 30 Minuten
  2. Analyse vor Ort

    Wir erfassen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Verbräuche, messbasiert statt geschätzt.

    1 bis 2 Termine
  3. Konzept & Förderung

    Sie erhalten priorisierte Maßnahmen mit Kosten, Einsparung und Amortisation, plus fertige Förderanträge.

    inkl. Festpreis
  4. Umsetzung & Erfolg

    Auf Wunsch begleiten wir Ausschreibung und Umsetzung und weisen die Einsparung im Betrieb nach.

    wir bleiben dran

50 %

Der Staat zahlt die Hälfte Ihrer Beratung.

Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude übernimmt 50 % des Honorars, gestaffelt nach Fläche bis höchstens 4.000 €. Auch die Sanierung selbst ist förderfähig, wir prüfen beides zusammen, damit die Reihenfolge stimmt.

  1. Wir stellen den Antrag

    Programm auswählen, Unterlagen zusammenstellen, fristgerecht einreichen. Sie unterschreiben, mehr nicht.

  2. Bewilligung abwarten

    Erst wenn der Zuwendungsbescheid da ist, wird beauftragt. Wer vorher beginnt, verliert den Zuschuss. Das ist der häufigste Fehler.

  3. Beratung läuft, Zuschuss fließt

    Wir rechnen direkt gegenüber der Förderstelle ab. Ihr Eigenanteil steht vorher fest.

Fördersätze und Höchstbeträge: BAFA, Stand August 2026. Keine Rechtsberatung.

Wir verkaufen nichts von dem, was wir empfehlen.

  • Unabhängig

    Wir verkaufen keine Anlagen und erhalten keine Provisionen, unsere Empfehlung folgt allein Ihrer Wirtschaftlichkeit.

  • Persönlich

    Ein fester Ansprechpartner von der ersten Analyse bis zur umgesetzten Maßnahme, kein anonymes Portal.

  • Transparent

    Festpreise vor Beauftragung, nachvollziehbare Rechenwege, keine versteckten Kosten.

  • Erfahren

    Über ein Jahrzehnt Energieberatung für Nichtwohngebäude, vom Büro bis zur Produktionshalle.

In Paderborn zuhause, bundesweit im Einsatz

Unser Büro liegt in Paderborn. Bielefeld, Gütersloh, Detmold, Höxter und Lippstadt erreichen wir in unter einer Stunde, und in diesem Kerngebiet sind Ortstermine kurzfristig möglich. Betreut werden Nichtwohngebäude in ganz Deutschland: Die Analyse braucht wenige Termine vor Ort, alles Weitere läuft über Daten und Video.

25 km50 km75 kmBielefeldGüterslohDetmoldHöxterLippstadtPaderborn
Kerngebiet ab Büro Paderborn, Entfernungen ungefähr über Straße. Darüber hinaus sind wir bundesweit tätig.

Das sagen unsere Kunden

Die Sanierung unserer Bildungseinrichtungen hielt so manche unerwartete Überraschung für uns bereit. Die kompetente Beratung des gesamten Teams sorgte jedoch dafür, dass wir stets den Überblick behielten.
Linda MohrGebäudemanagement
Vielen Dank für die kompetente Beratung und reibungslose Abwicklung unseres Bauvorhabens. Mit Ihrer großen Hilfe und der immer schnellen Lieferung der erforderlichen Unterlagen ist es uns gelungen, das Bauvorhaben zügig und unkompliziert abzuschließen.
George MüllerGeschäftsführer
Die Planung des Energieberaters zu unserem Firmengebäude war ausführlich und gut verständlich. Alle Vorschläge wurden detailliert begründet und haben uns bei der Entscheidung sehr geholfen.
Jennifer MeierAssistenz der Geschäftsführung

Was Kunden vor dem Erstgespräch fragen

Was kostet eine Energieberatung für Nichtwohngebäude?

Der Bund übernimmt 50 % des Beratungshonorars, gedeckelt auf 850 € bis 200 m², 2.500 € bis 500 m² und 4.000 € ab 500 m² Nettogrundfläche. Daraus lässt sich die Kostenfrage genau beantworten: Bis zu einem Honorar von 1.700 €, 5.000 € beziehungsweise 8.000 € zahlen Sie exakt die Hälfte, jeder Euro darüber ist Eigenanteil. Wo Ihr Gebäude in dieser Spanne liegt, hängt an Nettogrundfläche, Zahl der Nutzungszonen nach DIN V 18599, Umfang der Anlagentechnik und Datenlage. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen Festpreis und rechnen offen vor, was nach Abzug der Förderung übrig bleibt. Nachträgliche Aufschläge gibt es bei uns nicht. Die Rechnung im Detail steht unter Förderung: Was eine Energieberatung kostet.

Welche Förderung gibt es für die Energieberatung?

Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 850 €, 2.500 € oder 4.000 € je nach Nettogrundfläche. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, gemeinnützige Träger, KMU und Nicht-KMU bis 500.000 kWh Jahresverbrauch. Ein Punkt entscheidet über alles Weitere: Der Antrag muss bewilligt sein, bevor Sie beauftragen. Wer vorher startet, verliert den Zuschuss vollständig. Die Sanierung selbst wird über die BEG und weitere Programme bezuschusst. Wir prüfen alle Töpfe und übernehmen die Antragstellung. Quelle: BAFA, Stand August 2026.

Wie läuft die Beratung ab und wie lange dauert sie?

Vom Erstgespräch bis zum fertigen Konzept vergehen je nach Gebäudegröße vier bis zwölf Wochen. Der Ablauf hat vier Schritte: kostenloses Erstgespräch zu Ausgangslage und Förderung, Analyse vor Ort mit Erfassung von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Verbräuchen, dann das priorisierte Maßnahmenkonzept mit Wirtschaftlichkeitsrechnung und fertigen Förderanträgen. Auf Wunsch begleiten wir anschließend Ausschreibung und Umsetzung und weisen die Einsparung im Betrieb nach.

Für welche Gebäude ist GREEN der richtige Partner?

Wir beraten ausschließlich Nichtwohngebäude: Büros, Einzelhandel, Produktion, Schulen, Kitas, kommunale Gebäude, Veranstaltungsstätten sowie Hotels, Praxen, Sport- und Logistikimmobilien. Wohngebäude geben wir bewusst an geeignete Kollegen ab. Diese Spezialisierung ist der Grund, warum wir die Energieprofile, Vorschriften und Förderwege dieser Gebäudetypen im Detail kennen.

Was gilt seit dem GModG 2026 für Nichtwohngebäude?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das GEG am 29. Juli 2026 abgelöst. Für Nichtwohngebäude sind fünf Punkte neu: erstmals Sanierungspflichten für die schlechtesten Bestandsgebäude (MEPS, erste Stufe 2030), Gebäudeautomation für Lüftungs- und Klimaanlagen über 70 kW bis Ende 2029, ab 2027 nur noch Bedarfsausweise, der Nullemissionsstandard für Neubauten (öffentlich ab 2028, alle ab 2030) und technologieoffene Heizungsregeln anstelle der 65-Prozent-Vorgabe. Welche dieser Pflichten Ihr Gebäude betreffen, prüfen wir und machen daraus einen wirtschaftlichen Fahrplan.

Dürfen wir jetzt wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen?

Ja, das GModG ist technologieoffen. Zwei Dinge sollten Sie vorher rechnen: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen über die Bio-Treppe steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe nutzen (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040), und der CO₂-Preis verteuert fossile Wärme über die gesamte Laufzeit weiter. Ob sich das gegenüber Wärmepumpe, Hybrid oder Wärmenetz trägt, kalkulieren wir für Ihr Gebäude durch. Wir verkaufen keine Heizungen und haben deshalb kein Interesse am Ergebnis.

Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und brauchen wir eins?

Unternehmen, die kein KMU sind, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen. Alternativ ersetzt ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 diese Pflicht. Ein gutes Audit erfüllt aber nicht nur die Vorgabe, sondern zeigt schwarz auf weiß, wo sich die nächste Investition am schnellsten rechnet. Wir führen Audits normkonform durch und liefern das Ergebnis als Investitionsfahrplan, nicht als Ordner fürs Regal.

In welchen Regionen ist GREEN tätig?

Wir beraten Nichtwohngebäude in ganz Nordrhein-Westfalen. Unser Büro sitzt in Paderborn, das Kerngebiet ist Ostwestfalen-Lippe und das Hochstift: Paderborn, Bielefeld, Gütersloh, Detmold, Höxter und Lippstadt erreichen wir in maximal einer Stunde. Ortstermine außerhalb dieses Radius sind selbstverständlich möglich, Erstgespräche führen wir auf Wunsch auch online.

Ist unser Gebäude von der Sanierungspflicht betroffen?

Das entscheidet nicht das Baujahr, sondern der berechnete Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäudewert. Ab dem 1. Januar 2030 darf er höchstens das 3,5-Fache betragen, ab dem 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-Fache. Betroffen sind zuerst die energetisch schwächsten Gebäude, nach EU-Vorgabe rund 16 Prozent bis 2030 und 26 Prozent bis 2033. Für eine schnelle Orientierung gibt es unsere Ersteinschätzung in einer Minute: fünf Angaben zu Baujahr, Hülle, Wärmeerzeuger, Lüftung und Energieausweis, daraus ein Wahrscheinlichkeitsband. Verbindlich wird es erst mit der Bilanzierung nach DIN V 18599, die wir im GModG-Check durchführen.

Beraten Sie auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen?

Ja, wir betreuen Nichtwohngebäude bundesweit. Unser Kerngebiet mit kurzfristigen Ortsterminen ist Ostwestfalen-Lippe und das Hochstift, dort sind wir innerhalb einer Stunde vor Ort. Außerhalb funktioniert die Zusammenarbeit genauso: Die Bestandsaufnahme braucht wenige Termine im Gebäude, Analyse, Konzept, Förderantrag und Abstimmung laufen über Daten und Video.

Begleiten Sie auch Neubauvorhaben?

Ja. Beim Neubau fallen die teuersten Entscheidungen vor dem Bauantrag: Effizienzstandard, Anlagenkonzept und die Frage, ob das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude angestrebt wird. Davon hängt ab, welche Förderung überhaupt erreichbar ist, beim KfW-Programm 299 bis zu 2.000 € je Quadratmeter. Wir legen den Standard fest, rechnen die Varianten durch und stellen den Antrag, der zwingend vor Baubeginn bewilligt sein muss. Ab 2028 gilt für öffentliche Neubauten der Nullemissionsstandard, ab 2030 für alle. Mehr dazu unter Neubau.

Lohnt sich Photovoltaik auf unserem Gebäude?

Bei Nichtwohngebäuden meistens deutlicher als bei Wohnhäusern, weil der Stromverbrauch tagsüber anfällt, also genau dann, wenn die Anlage liefert. Die Eigenverbrauchsquote ist damit hoch und die Rendite entsprechend besser. Wir prüfen Statik, Lastprofil und Wirtschaftlichkeit und schreiben die Anlage anschließend neutral aus. Wir verkaufen keine Module.

Wir fangen mit einem Gespräch an, nicht mit einem Angebot.

Dreißig Minuten, kostenlos: Wir schauen uns Ihre Verbrauchsdaten an und sagen Ihnen, wo bei Ihrem Gebäude das meiste Geld liegt. Ob daraus ein Auftrag wird, entscheiden Sie danach.